Privatstiftung: Widerrufs- und Änderungsrecht des Stifters
von Dr. Lukas Fantur | 7. November 2012
Ein vom Stifter vorbehaltenes Widerrufs- und Änderungsrecht kann nach seinem Ableben nicht mehr durch von ihm Bevollmächtigte ausgeübt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
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