Haftung des Abschlussprüfers bei Verletzung der Redepflicht
von Dr. Lukas Fantur | 5. April 2021
Der Abschlussprüfer ist zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet. Verletzt er diese Pflicht, so ist er der Gesellschaft zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Das bezieht sich auch auf die Redepflicht.
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