Zulässige Dauer der Generalversammlung einer GmbH – Fortsetzung nach Mitternacht
von Dr. Lukas Fantur | 11. September 2011
Aus dem bloßen Umstand, dass die Generalversammlung über Mitternacht andauert, kann sich die Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen nicht ergeben. Ist die Beendigung der Generalversammlung unmittelbar absehbar, wäre eine Pflicht zur Beendigung um Mitternacht sinnwidrig. Das hat der Oberste Geruchtshof entschieden.
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