Minderheitsrechte: Wenn Ansprüche der GmbH gegen Geschäftsführer und Gesellschafter durch Minderheitsgesellschafter geltend gemacht werden
von Dr. Lukas Fantur | 27. Juni 2016
Oft hat eine GmbH Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter. Die Geschäftsführung ignoriert diese jedoch oder stellt die Ansprüche in Abrede. Somit unterbleibt eine Einforderung. Die Gesellschafterminderheit kann Ansprüche der GmbH jedoch auch gegen den Willen der Geschäftsführung und gegen den Widerstand der Mehrheitsgesellschafter geltend machen und durchsetzen.
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von Dr. Lukas Fantur | 13. Oktober 2009
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