Selbstkontrahieren des einzigen Gesellschafters einer GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 14. August 2009
Mit der Frage der ausreichenden Beurkundung eines In-Sich-Geschäfts zwischen einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen.
Das betreffende Rechtsgeschäft – eine Forderungsabtretung („Zession“) – war vom Alleingesellschafter (und gleichzeitig deren Geschäftsführer) in einer Gerichtsverhandlung erklärt und vom Richter protokolliert worden.
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