Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Handelsgericht Wien: Nur noch selten für Klagen gegen Einzelunternehmer zuständig
von Dr. Lukas Fantur | 3. Januar 2007
Bisher waren „Kaufleute“, wenn es um Rechtsstreitigkeiten aus deren Handelsgewerben ging, in Wien vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien oder, wenn der Streitwert höher war, vor dem Handelsgericht Wien zu klagen, egal, ob der Kaufmann im Firmenbuch registriert war oder nicht.
Seit 1.1.2007 gilt das Unternehmensgesetzbuch (UGB). „Kaufleute“ kennt das UGB nicht mehr, nur noch „Unternehmer“. Diese sind aber im Zusammenhang mit auf ihrer Seite unternehmensbezogenen Geschäften nach den neuen Zuständigkeitsvorschriften (§ 51 Abs 1 Z 1 JN neu) nur mehr dann vor dem Handelsgericht bzw. dem BG für Handelssachen zu klagen, wenn sie im Firmenbuch registrierte Unternehmer sind.
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