Gleich- und Ungleichbehandlung von Gesellschaftern
von Dr. Lukas Fantur | 24. März 2013
Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesellschaftsrecht: Nach dem im Gesellschaftsrecht allgemein anerkannten Gleichbehandlungsgrundsatz steht allen Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft und ihren Organen ein Recht auf materielle und formelle Gleichbehandlung zu.
Gleichbehandlung setzt vergleichbare Positionen voraus; jede Ungleichbehandlung bedarf einer sachlichen Rechtfertigung (Willkürverbot).
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