GmbH-Geschäftsanteil: Genehmigung einer Abtretung durch das Gericht
von Dr. Lukas Fantur | 13. Juli 2010

Oberlandesgericht Wien
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann bestimmen, dass zur Übertragung des Geschäftsanteiles eines Gesellschafters die Zustimmung der Gesellschaft notwendig ist.
Falls diese Zustimmung versagt wird, kann der betreffende Gesellschafter – sofern er seine Stammeinlage voll einbezahlt hat – das Firmenbuchgericht um Hilfe anrufen.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann das Firmenbuchgericht eine verweigerte Zustimmung ersetzen.
Dazu liegt nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien vor.
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