Sanierung eines mangelhaften GmbH-Gesellschafterbeschlusses durch Bestätigungsbeschluss
von Dr. Lukas Fantur | 23. August 2010
Bestätigungsbeschluss bei der GmbH:
Wird ein anfechtbarer Beschlusses bestätigt, d.h. durch erneute, ihrerseits fehlerfreie Beschlussfassung verbindlich anerkannt, entfällt die Anfechtbarkeit.
Erfolg vor dem Oberlandesgericht Wien
Nach dem Handelsgericht Wien folgte nun auch das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz meiner Rechtsauffassung und wies die Beschlussanfechtungsklage eines Minderheitsgesellschafters über mein Betreiben ab.
Ich war in diesem Verfahren als Vertreter der Mehrheitsgesellschafterin im Zuge einer „Nebenintervention“ beteiligt.
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