Feststellung des Beschlussergebnisses durch einen Vorsitzenden in einer GmbH-Generalversammlung
von Dr. Lukas Fantur | 2. Juli 2013
Gibt es in einer Generalversammlung einer GmbH einen Vorsitzenden, stellt dieser aber nach einer Abstimmung das Beschlussergebnisses nicht fest, soll nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs dem Beschluss der Generalversammlung keine vorläufige Verbindlichkeit zukommen.
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