Sie sind hier: » Home »


  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

    Tel. 01/513 85 20


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontaktieren Sie mich

  • Breitenfurter Straße 372B
    Stiege 5, 2. Stock, Büro 3
    1230 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at trend Auszeichnung TOP Anwalt GESELLSCHAFTSRECHT 2023
  • Gesellschaftsrecht Datenbanken




  • Anfechtung Gesellschafterbeschlüsse | Oberster Gerichtshof zu Theorienstreit

    von Dr. Lukas Fantur | 8. Januar 2009

    Anfechtung Gesellschafterbeschlüsse: Relevanztheorie statt Kausalitätstheorie

    Einem Gesellschafter, der einen Gesellschafterbeschluss wegen des Verfahrensmangels der Verletzung von Informationsverpflichtungen gerichtlich anficht, kann (grundsätzlich) nicht entgegengehalten werden, die Gesellschaftermehrheit hätte den Beschluss so oder so ohnehin gefasst, so der Oberste Gerichtshof (OGH).

    Weiterlesen »

    Umgehung der Frist für Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

    von Dr. Lukas Fantur | 10. Dezember 2008

    Anfechtung: Die Frist zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann nicht dadurch umgangen werden, dass der überstimmte Gesellschafter nach Ablauf der Anfechtungsfrist einen neuen Beschlussantrag stellt, wonach die ursprünglich unbekämpft gebliebenen Gesellschafterbeschlüsse aufgehoben werden sollen.

    Weiterlesen »

    Treuepflicht in der GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 22. Oktober 2008

    OGH zu Treuepflicht und Treuhandschaft

    Treuepflicht: Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen treuwidriger Stimmabgabe

    Oberster Gerichtshof zur Treuepflicht:

    Bei einer Beschlussfassung von GmbH-Gesellschaftern treuwidrig (gegen Treuepflicht) abgegebene Stimmen sind zwar nicht nichtig, aber der Beschlusses ist gerichtlich anfechtbar (§ 41 GmbHG).

    Weiterlesen »