Vereinsrecht
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von Dr. Lukas Fantur | 14. Januar 2008
Vereinsschlichtungsstelle: Die von den Statuten vorzusehenden Schlichtungseinrichtungen von Vereinen sind nicht schlechthin in allen privatrechtlichen Streitigkeiten eines Vereinsmitgliedes mit dem Verein oder mit einem anderen Vereinsmitglied anzurufen. Dies hat der Oberste Gerichtshof aktuell entschieden.
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