Vermächtnis eines Kommandtitanteils – Vorsorge im Gesellschaftsvertrag
von Dr. Lukas Fantur | 4. Januar 2010
Kommanditgesellschaft: Keine Auflösung bei Tod eines Kommanditisten
Nach § 177 Unternehmensgesetzbuch (UGB) hat der Tod des Kommanditisten nicht die Auflösung der Gesellschaft zur Folge; die Gesellschaft wird vielmehr mit den Erben des Kommanditisten fortgesetzt.
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