Gewerberechtlicher Geschäftsführer – Haftung für unlauteren Wettbewerb
von Dr. Lukas Fantur | 6. August 2010
Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer haftet auch für die Einhaltung der Ausverkaufsvorschriften, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt sind. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.
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