BGH zu Anspruch auf Verdienstausfall einer GmbH, wenn Geschäftsführer an Gerichtstermin teilnehmen muss
von Dr. Lukas Fantur | 5. Januar 2009
Einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Gerichtstermin ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen, entschied der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH).
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