Stock-Options bei der GmbH | Mitarbeiterbeteiligung
von Dr. Lukas Fantur | 2. Februar 2009
Zusage an Arbeitnehmer, ihn an der Dienstgeber-GmbH zu beteiligen
Die Zusage an einen Arbeitnehmer, ihn künftig an der Gesellschaft m.b.H. zu beteiligen, unterliegt nicht der Notariatsaktspflicht des § 76 Abs 2 GmbHG. So eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (16.5.2002, 8 Ra 127/02h).
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