Anfechtung eines Abtretungsvertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis)
von Dr. Lukas Fantur | 15. Juli 2023
Zweiseitige Verträge, z.B ein Abtretungsvertrag über einen Gesellschaftsanteil, können hinterher wegen „Verkürzung über die Hälfte“ (laesio enormis) angefochten werden. Voraussetzung ist, dass der anfechtende Vertragspartner wertmäßig vom Gegenüber nicht einmal die Hälfte von dem erhalten hat, was seine eigene Leistung wert war.
Welcher Zeitpunkt ist bei einer Option maßgeblich?
Was gilt aber, wenn zunächst nur eine Option eingeräumt und diese erst zu einem spätern Zeitpunkt angenommen wurde? Für welchen Zeitpunkt ist das Wertverhältnis zu ermitteln?
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