Vorrang kapitalmarktrechtlicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr
von Dr. Lukas Fantur | 21. Januar 2013
Der Oberste Gerichtshof hat seine Meilenstein-Entscheidung aus 2011 bestätigt. Das im Aktiengesetz verankerte Verbot der Einlagenrückgewähr ist demnach kein Hindernis für den Anlegerschutz. Prospekthaftungsansprüche gehen den aktienrechtlichen Bestimmungen über Kapitalerhaltung vor.
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