Jahresabschluss: Betriebsprüfung kein Hindernis an fristgerechter Offenlegung
von Dr. Lukas Fantur | 12. Januar 2012
Eine Betriebsprüfung kann kein „unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“ für die fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses sein. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
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