Rechtsform-Zusatz „GsmbH“ bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung unzulässig
von Dr. Lukas Fantur | 5. Juni 2009
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Eintragung einer neu gegründeten GmbH, als deren Rechtsform-Zusatz von den Gründern „GsmbH“ gewählt wurde, abgelehnt:
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