EuGH-Rechtssache Cartesio: Schlappe für freie Sitzverlegung von Gesellschaften
von Dr. Lukas Fantur | 18. Dezember 2008
EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
Die EU-Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG und 48 EG) steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die es einer nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft als Gesellschaft nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zu behalten.
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