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Gesellschafterbeschlüsse: Nur im Firmenbuch eingetragene Gesellschafter sind stimmberechtigt
von Dr. Lukas Fantur | 19. März 2023
Zur Stimmabgabe zugelassen sind nur Gesellschafter, die im Firmenbuch eingetragen sind. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Die Entscheidung hat Bedeutung, wenn ein GmbH-Anteil abgetreten wurde, der neue Gesellschafter aber noch nicht im Firmenbuch registriert ist.
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