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Handelsgericht Wien: Kein Stimmverbot eines Gesellschafters bei Beschlussfassung über seine arbeitsrechtliche Entlassung
von Dr. Lukas Fantur | 19. August 2015
Handelsgericht Wien: Wird bei einer GmbH über die arbeitsrechtliche Entlassung eines bei der Gesellschaft angestellten Gesellschafters Beschluss gefasst, unterliegt der Betroffene keinem Stimmverbot.

