Archive von Januar 2013
Unternehmensübergang: Eintragung eines Haftungsausschlusses ins Firmenbuch
von Dr. Lukas Fantur | 24. Januar 2013
Wird ein Unternehmen veräußert, kann die Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten nach § 38 Abs 4 UGB vertraglich ausgeschlossen werden. Der Haftungsausschluss muss ins Firmenbuch eingetragen werden.
Nachfolgend die Kernaussagen aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu dieser Bestimmung:
Weiterlesen »Vorrang kapitalmarktrechtlicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr
von Dr. Lukas Fantur | 21. Januar 2013
Der Oberste Gerichtshof hat seine Meilenstein-Entscheidung aus 2011 bestätigt. Das im Aktiengesetz verankerte Verbot der Einlagenrückgewähr ist demnach kein Hindernis für den Anlegerschutz. Prospekthaftungsansprüche gehen den aktienrechtlichen Bestimmungen über Kapitalerhaltung vor.
Weiterlesen »Terminwahl für Generalversammlung einer GmbH – Rücksicht auf bekannte Verhinderung eines Gesellschafters
von Dr. Lukas Fantur | 10. Januar 2013
Die Generalversammlung darf nicht zu einem Zeitpunkt angesetzt werden, an dem bekanntermaßen Gesellschafter nicht anwesend sein werden. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
Weiterlesen »Geltendmachung von Forderungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
von Dr. Lukas Fantur | 7. Januar 2013
Bei Forderungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) handelt es sich regelmäßig um Gesamthandforderungen, für die als Kläger die Gesellschafter gemeinsam aufzutreten haben.
Bei Nachweis der „Übereinkunft aller Mitgläubiger“ besitzt ein Gesellschafter die Legitimation zur Einklagung der gesamten Forderung. Fehlt eine solche Übereinkunft / deren Nachweis, kann nur auf gerichtliche Hinterlegung für alle Gesellschafter geklagt werden.
Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
Weiterlesen »Privatstiftung: Gerichtliche Genehmigung von Geschäften mit Mitgliedern des Stiftungsvorstandes
von Dr. Lukas Fantur | 3. Januar 2013
OGH: Die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Einholung einer gerichtlichen Genehmigung für Geschäfte mit Mitgliedern des Stiftungsvorstandes stellt eine grobe Pflichtverletzung dar.
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