Archive von April 2016
Kein nachwirkendes Wettbewerbsverbot für einen aus einer OG vorzeitig ausgeschlossenen Gesellschafter
von Dr. Lukas Fantur | 28. April 2016
Ein ehemaliger Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft ist – unabhängig vom Grund seines Ausscheidens – nicht mehr an das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 112 Abs 2 UGB gebunden. Das gilt auch für einen aus wichtigem Grund vorzeitig ausgeschlossenen Gesellschafter, entschied der Oberste Gerichtshof.

