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Unzulässigkeit und Genehmigung von Insichgeschäften bzw. Doppelvertretung bei der GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 10. Januar 2026
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu Insichgeschäften eines GmbH-Geschäftsführers. Hier im Überblick zusammengefasst.
Die zentralen Voraussetzungen für zulässige Insichgeschäfte
Insichgeschäfte sind nur insoweit zulässig, als
- keine Interessenskollision droht und
- der Abschlusswille derart geäußert wird, dass die Erklärung unzweifelhaft feststeht und nicht unkontrollierbar zurückgenommen werden kann.
Keine Gefahr der Interessenskollision besteht, wenn der gefährdete Vertretene dem Geschäftsabschluss – durch vorherige oder nachträgliche Genehmigung – zugestimmt hat.
Wer muss bei der GmbH zustimmen?
Bei der GmbH müssen dabei – ungeachtet der sonstigen Regelung der Vertretung – zustimmen:
- alle übrigen Geschäftsführer;
- wenn es keinen weiteren Geschäftsführer gibt: entweder ein allfälliger Aufsichtsrat oder die Gesellschafter selbst.
Quelle: OGH 11.12.2024, 6 Ob 55/24t = GES 2024, 412
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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