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    Falle bei der Entlastung von GmbH-Geschäftsführern

    von Dr. Lukas Fantur | 25. Januar 2025

    Steuerberater:innen bereiten üblicherweise mit dem Jahresabschluss auch gleich den Umlaufbeschluss für die Entlastung der Geschäftsführer vor. Damit werden die Mandanten erinnert, auf die durchaus sinnvollen und wichtigen Entlastungsbeschlüsse nicht zu vergessen.

    Was gut gemeint ist, kann allerdings zu ungewünschten Ergebnissen führen, was sehr oft gar nicht bemerkt wird.

    Entlastung von Geschäftsführern: Das ist die Falle

    👉 Im Normalfall – also in der Beschlussfassung im Rahmen einer Generalversammlung – werden die erforderlichen Beschlussmehrheiten von der Anzahl der abgegebenen Stimmen berechnet.

    👉 Bei Umlaufbeschlüssen ist es anders: Hier schreibt das Gesetz vor, dass die erforderliche Stimmenmehrheit von einer Gesamtzahl aller Stimmen der Gesellschafter zu berechnen ist. Unabhängig davon, ob diese an der Beschlussfassung überhaupt teilnehmen.

    👉 Eine Stimmenthaltung im Umlaufverfahren ist daher wie eine Nein-Stimme zu werten!

    Warum ist das für die Praxis bei der Entlastung von Geschäftsführern wichtig?

    Die Wahl des Stimmverfahrens (Generalversammlung, oder Umlaufbeschluss) kann entscheidend sein, ob der Entlastungsbeschluss zustande kommt. Ein einfaches Beispiel zeigt dies ganz deutlich:

    Eine GmbH hat zwei Gesellschafter mit jeweils 50% Beteiligung. Einer davon ist auch Geschäftsführer. Dieser soll nun entlastet werden.

    ❌ Ordnungsgemäß enthält sich der Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Abstimmung über seine eigene Entlasung der Stimme. Fasst man den Beschluss nun im Umlaufweg, wird die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht! Die Stimmenthaltung des Gesellschafter-Geschäftsführers ist als Nein-Stimme zu werten!

    ✔️ Anders, wenn man denselben Beschluss in der Generalversammlung fasst. Hier wirkt die Enthaltung nicht als Nein-Stimme. Der Beschluss kommt nur mit den Stimmen des anderen Gesellschafters „einstimmig“ zustande.

    Fazit: Kleines Detail, großer Unterschied! ✌

    Entlastung von Geschäftsführen: Wichtig für späteren Gesellschafterstreit

    👉 Gerade bei Gesellschafterstreitigkeiten wird gerne in der Vergangenheit gegraben, um Vorwürfe zu finden.

    👉 Deshalb sollte die jährliche Entlastung nicht bloß ein Pro-Forma-Akt sein, sondern es sollte darauf geachtet werden, dass die noch in guten Zeiten von allen freiwillig erteilten Entlastungen auch wirksam sind, um nicht später böse Überraschungen zu erleben.

    Diese und andere Tipps durfte ich am 22. Jänner 2025 in der Konferenz Familienunternehmen der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen in Wien vor einem interessierten Publikum geben.

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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