« Falle bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen | Home | Auflösungsklage bei der GmbH: Oberster Gerichtshof wirft Türe nicht ganz zu »
Achtung bei der Entlastung von Geschäftsführern mit Umlaufbeschluss!
von Dr. Lukas Fantur | 6. Juli 2025
Entlastung: Soll ein Geschäftsführer entlastet werden, ist es nicht egal, ob man die Entlastung in einer Generalversammlung oder mit einem schriftlichen Umlaufbeschluss macht.
Die Auswahl des Beschlussverfahrens kann vielmehr entscheidend sein, ob der Entlastungsbeschluss zustande kommt oder nicht.
Ein einfaches Beispiel zeigt dies ganz deutlich
Eine GmbH hat zwei Gesellschafter mit jeweils 50% Beteiligung. Einer davon ist auch Geschäftsführer. Dieser soll nun entlastet werden.
Ordnungsgemäß enthält sich der Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Abstimmung über seine eigene Entlastung der Stimme.
- Fasst man den Beschluss nun im Umlaufweg, wird die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht! Die Stimmenthaltung des Gesellschafter-Geschäftsführers ist nämlich als Nein-Stimme zu werten!
- Anders, wenn man denselben Beschluss in der Generalversammlung fasst. Hier wirkt die Enthaltung nicht als Nein-Stimme. Der Beschluss kommt nur mit den Stimmen des anderen Gesellschafters „einstimmig“ zustande.
Fazit: Kleines Detail, großer Unterschied!
Für die Praxis bedeutet das, dass bei der Entlastung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der
- aufgrund einer Beteiligung die Stimmenmehrheit hat oder zumindest 50% der Stimmen erreicht und
- der daher bei der Beschlussfassung über seine Entlastung kein Stimmrecht hat,
kein Umlaufbeschluss gefasst werden sollte, sondern ein Generalversammlungsbeschluss, um ihn wirksam zu entlasten.
Näheres dazu kann in meinem in der GES (Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht) erschienenen Beitrag nachgelesen werden. Der Artikel ist hier kostenfrei im Volltext abrufbar.
Über die Zeitschrift GES
Ich bin Mitherausgeber der GES – Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht und ihr Schriftleiter für Gesellschaftsrecht.
Und hier kann die GES abonniert werden.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
- Falle bei der Entlastung von GmbH-Geschäftsführern
- Entlastung: Stimmverbot eines Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei getrennter Abstimmung über Entlastung eines weiteren Co-Geschäftsführers
- Stimmverbot des betroffenen Gesellschafters bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- Umlaufbeschluss bei der GmbH
- Entlastung der Geschäftsführer
- Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Geschäftsführer – Gesellschafterbeschluss Voraussetzung
- Wenn Geschäftsführer einen erforderlichen Gesellschafterbeschluss nicht einholen – wie sich einzelne Gesellschafter wehren können
- Judikatur zum Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Abschluss seines Anstellungsvertrages uneinheitlich
- Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, wenn es um Befreiung vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot geht
- Verjährung der Geschäftsführerhaftung
Themen: Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterbeschlüsse | 0 Kommentare »