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Einstweilige Verfügung bei Geschäftsführer-Abberufung – schwere Beleidigungen und Tätlichkeiten des Geschäftsführers
von Dr. Lukas Fantur | 4. Dezember 2025
OGH-Entscheidung zu Geschäftsführer-Abberufung und einstweilger Verfügung.
Das sind die wesentlichen Aussagen des OGH in dieser Entscheidung
Anspruchsgrundlagen
Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Abberufung eines Geschäftsführers kann
- sowohl auf § 381 Z 2 EO als auch
- auf die Sonderregelung des § 16 Abs 2 letzter Satz GmbHG
gestützt werden.
Gewalt und schwere Beleidigungen
Gewalt iSd § 381 Z 2 EO liegt bei jeder rechtswidrigen, physisch oder psychisch einzuwirkenden Eigenmacht vor, die ein Zuwarten auf Urteil und Exekution als unzumutbar erscheinen lässt, wie etwa bei einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person oder schweren Beleidigungen.
OGH 03.07.2025, 6 Ob 97/25w
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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