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Vereinsteilung – Spaltung eines zerstrittenen Vereins zur Konfliktlösung
von Dr. Lukas Fantur | 25. Februar 2011
- Fallstudie aus meiner Kanzlei
- Umgründung eines Vereins
- Gründung eines weiteren Vereins
- Vertrag zur Vereinsteilung
- Regelungspunkte des Vertrags zur Vereinsteilung
- Vereinsteilung
- Teilung des Barvermögens
- Beendigung anhängiger Gerichtsverfahren
- Erklärung
- Durchführung der Vereinsteilung
- Rechtsanwalt für Vereinsrecht
- Kommentare (1)
Fallstudie aus meiner Kanzlei
Im von mir vertretenen Fall ging es darum, einen zutiefst zerstrittenen Verein, in dem sich zwei Gruppen von Vereinsmitgliedern gebildet hatten, zu lösen.
Zahlreiche Gerichtsverfahren und Schlichtungsverfahren waren bereits anhängig. Jede der beiden verfeindeten Gruppen behauptete von sich, den rechtmäßigen Vereinsobmann gewählt zu haben.
Dem Streit lagen auch große wirtschaftliche Interessen zugrunde, verfügte der Verein doch über nicht unerhebliches Vermögen.
Schließlich kam es über meine initiative zu einer Vereinbarung zur Vereinsteilung. Die diesbezügliche Vertragsverfassung wurde durch mich vorgenommen.
Umgründung eines Vereins
Das österreichische Vereinsrecht kennt keine Umgründungen. Dennoch lassen sich umgründungsähnliche Vorgänge erzielen.
Im vorliegenden Fall wurde wie folgt vorgegangen.
Gründung eines weiteren Vereins
Zunächst gründete eine der beiden verfeindeten Gruppen einen neuen Verein.
Vertrag zur Vereinsteilung
In der Folge schloss dieser neue Verein mit dem alten, bereits bestehenden Verein einen Vertrag zur Vereinsteilung.
Diesem Vertrag traten aus rechtlicher Vorsicht all jene Vereinsmitglieder bei, die sich in dem zuvor geführten Streit im Verein in irgendeiner Weise rechtlich relevant betätigt hatten oder gewisse divergierende Rechtsstandpunkte geäußert hatten.
Regelungspunkte des Vertrags zur Vereinsteilung
Vereinsteilung
Zunächst wurde das Vermögen aufgeteilt. Zum einen wurde eine Liste an Vermögensgütern erstellt, die beim alten Verein bleibt und eine weitere Liste, der Gegenstände, die in das Eigentum des neuen Vereins übergehen sollte.
Teilung des Barvermögens
Gleichzeitig wurde das Barvermögen aufgeteilt und der dem neuen Verein zustehende Betrag an diesen übertragen.
Im vorliegenden Fall wurden auch die Mietrechte am Vereinslokal an den neugegründeten Verein übertragen. Die Parteien verpflichteten sich, die dafür erforderlichen Erklärungen und Rechtshandlungen zu setzen.
Beendigung anhängiger Gerichtsverfahren
Mit der Vereinbarung wurde die Beendigung aller anhängigen Gerichtsverfahren vereinbart.
Erklärung
Sämtliche Proponenten des neugegründeten Vereins gaben in diesem Vereinsteilungsvertrag die Erklärung ab, auf sämtliche von ihnen im alten Verein ausgeübten Ämter, insbesondere Vorstandsfunktionen zu verzichten und ihre Mitgliedschaften in diesem alten Verein zurückzulegen.
Durchführung der Vereinsteilung
Ein Problem stellte der Umstand dar, dass ein Großteil des Vereinsvermögens auf Spar– bzw. Bankkonten lag.
Alarmiert durch den Vereinsstreit und konfrontiert mit verschiedenen Personen, die behaupteten, jeweils vertretungsbefugt für den alten Verein zu sein, hatte die Bank die diesbezüglichen Konten gesperrt, d.h. die Auszahlung von Beträgen bis zu einer eindeutigen Klärung der Rechtslage verweigert.
Zwecks Durchführung der Teilung des Bar-Vereinsvermögens mussten zunächst auch noch Verhandlungen mit der Bank geführt werden, wie dieses Problem gelöst werden konnte.
Im Ergebnis wurde dies mit einer einvernehmlichen Erklärung aller Parteien der Vereinsteilungsvereinbarung gegenüber der betreffenden Bank gelöst. wonach die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen der Vereinsteilung auch gegenüber der Bank verbindlich sein sollten.
Rechtsanwalt für Vereinsrecht
Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur ist Spezialist im Vereinsrecht. Gerne berät und vertritt er Sie bei Streit im Verein.
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Themen: Vereinsrecht | 1 Kommentar »
7. März 2011 um 07:12
Literatur: Reisinger, Umbildung/Umgründung von Vereinen, Recht der Wirtschaft 2011, 74