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Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses wegen Verletzung des Bucheinsichtsrechts
von Dr. Lukas Fantur | 24. Januar 2023
Die Verweigerung der Einsicht in Geschäftsunterlagen rechtfertigt eine erfolgreiche Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
Quelle: OGH 17.10.2022, 6 Ob 183/22p
Recht auf Bucheinsicht
Jeder Gesellschafter kann innerhalb von 14 Tagen vor der zur Prüfung des Jahresabschlusses angesetzten Beschlussfassung der Gesellschafter Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft nehmen. Das regelt § 22 Abs 2 GmbH-Gesetz.
Über diese ausdrückliche gesetzliche Regelung hinaus räumt die Rechtsprechung jedem GmbH-Gesellschafter gegen die Gesellschaft generell einen umfassenden Informationsanspruch, der nicht näher zu begründen ist, ein.
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet Gesellschaftsrecht und Gesellschafterstreit. Über mich.
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Themen: Gesellschafter-Rechte, Gesellschafterbeschlüsse, Jahresabschluss | 0 Kommentare »

