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    GmbH-Geschäftsanteil: Bedeutung der Eintragung des Gesellschafters im Firmenbuch

    von Dr. Lukas Fantur | 8. Januar 2026

    Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ist in der Praxis ein Vorgang, der laufend vorkommt. Dabei wird die Bedeutung der Eintragung des neuen Gesellschafters im Firmenbuch oft unterschätzt.

    Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH vom 06.11.2024, 6 Ob 224/23v) stellt klar, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

    Gesetzliche Grundlage: § 78 Abs 1 GmbHG

    Gemäß § 78 Abs 1 GmbHG ist die Gesellschaft berechtigt, nur jene Personen als Gesellschafter anzusehen, die im Firmenbuch eingetragen sind.

    Der OGH qualifiziert diese Bestimmung ausdrücklich als Schutzvorschrift zugunsten der Gesellschaft. Ziel ist es, der GmbH Rechtssicherheit zu geben, damit sie eindeutig feststellen kann,

    Die Gesellschaft soll sich dabei auf ein objektiv überprüfbares äußeres Merkmal verlassen können – den Firmenbuchstand.

    Wirkung der Firmenbucheintragung

    Der OGH hält fest:

    Die Eintragung des Gesellschafters im Firmenbuch wirkt lediglich deklarativ.

    Das bedeutet:

    Abgrenzung der Wirkungen

    Rechtsverhältnis Bedeutung der Eintragung
    Erwerber ↔ Veräußerer Keine konstitutive Wirkung
    Gesellschafter ↔ GmbH Maßgeblich für die Rechtsausübung

    Die Aussagen des OGH konkret zusammengefasst

    1. Bei § 78 Abs 1 GmbHG handelt es sich um eine Schutzvorschrift zu Gunsten der Gesellschaft, die eines äußeren Merkmals bedarf, um sicher zu wissen, wer ihr gegenüber als Gesellschafter und als zur Ausübung der damit verbundenen Rechte Berechtigter gilt.
    2. Die Eintragung im Firmenbuch wirkt nur deklarativ und bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft.

    Quelle: OGH 06.11.2024, 6 Ob 224/23v = GES 2024, 372

    Rechtsfolgen einer fehlenden Eintragung

    Solange ein Gesellschafter nicht im Firmenbuch eingetragen ist, darf die GmbH:

    Praktische Bedeutung für GmbH-Gesellschafter

    Für GmbH-Gesellschafter ergibt sich daraus:

    Über mich – Ich helfe Ihnen bei Konflikten im Gesellschaftsrecht

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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