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    Unzulässige Finanzierung der Gründung einer Schwestergesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 9. Februar 2010

    Ein Fall aus der Praxis

    A und B sind bereits Gesellschafter der X-GmbH. Nunmehr gründen die beiden auch noch eine Y-GmbH (Schwestergesellschaft).

    Anlässlich der Gründung der Schwestergesellschaft bringen A und B die bei der Schwestergesellschaft zu leistende Stammeinlage nicht selbst auf, sondern lassen sie durch die X-GmbH einzahlen.

    Verbotene Einlagenrückgewähr – Rechtsfolgen

    Die X-GmbH hat einen Rückforderungsanspruch gegen A und B.

    Der Anspruch der X-GmbH gegen A und B beruht auf einer unzulässigen Verwendung des Gesellschaftsvermögens der X-GmbH für Privatzwecke ihrer Gesellschafter.

    Der diesbezügliche Rückersatzanspruch der klagenden Gesellschaft ist gesetzlich geregelt (insb § 83 Abs 1 GmbH-Gesetz).

    Für die Zahlung der X-GmbH gibt es keinen Rechtsgrund. Sie stellt eine unzulässige Finanzierung von A und B durch die X-GmbH dar. Somit liegt ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr vor.

    Derartige Zahlungen müssen erstattet werden.

    Dieser Anspruch ist

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