Bloße (Namens-)Kurzbezeichnungen in der Firma einer Rechtsanwalts-GmbH unzulässig
von Dr. Lukas Fantur | 21. Dezember 2025
Die richtige Firmenbezeichnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist nicht nur eine Frage des Marketings, sondern unterliegt in Österreich klaren gesellschafts- und standesrechtlichen Vorgaben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass bloße Namens- oder Abkürzungsbezeichnungen in der Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht zulässig sind.
Dies ist besonders relevant für Kanzleien, die mit Kurzbezeichnungen, Initialen oder Fantasiebezeichnungen auftreten möchten.
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