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Änderung der Stiftungserklärung: Was ist bei Vertretung unbedingt zu beachten?
von Dr. Lukas Fantur | 9. Januar 2026
Die Änderung der Stiftungserklärung ist rechtlich besonders sensibel – vor allem dann, wenn sie nicht persönlich, sondern durch einen Vertreter erfolgen soll.
Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt hier wichtige Klarheit.
Kann sich der Stifter bei der Änderung der Stiftungserklärung vertreten lassen?
Grundsätzlich kann sich ein Stifter bei Rechtsgeschäften vertreten lassen. Bei der Änderung einer Stiftungserklärung gelten jedoch strengere Regeln. Der OGH hat mit seiner Entscheidung vom 20. September 2023 (6 Ob 162/23a = GES 2024, 313) unmissverständlich festgehalten:
👉 Eine allgemeine Vollmacht reicht nicht aus.
Wer als Vertreter eine Stiftungserklärung ändern möchte, benötigt eine ausdrückliche Spezialvollmacht, die genau diese Handlung umfasst.
Spezialvollmacht: Nicht nur inhaltlich, sondern auch formal entscheidend
Doch damit nicht genug. Der OGH stellt auch klare Formvorgaben auf:
Die Spezialvollmacht muss
- entweder beglaubigt
- oder in Form eines Notariatsakts errichtet sein.
Über mich – Ich helfe Ihnen bei Konflikten im Gesellschaftsrecht
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
Als Rechtsanwalt helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.
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