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    Parteifähigkeit im Zivilprozess: Was passiert, wenn eine beklagte Kapitalgesellschaft gelöscht wird?

    von Dr. Lukas Fantur | 20. Dezember 2025

    Was geschieht eigentlich mit einem Gerichtsverfahren, wenn eine beklagte Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) während eines laufenden Zivilprozesses vollständig gelöscht wird?

    Verliert sie damit automatisch ihre Parteifähigkeit? Und wie muss das Gericht reagieren?

    👉 Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Fragen in einer aktuellen Entscheidung klar beantwortet.


    Was bedeutet Parteifähigkeit überhaupt?

    Die Parteifähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person oder Gesellschaft, Partei eines Gerichtsverfahrens zu sein.

    👉 Ohne Parteifähigkeit gibt es keinen wirksamen Zivilprozess.


    Das rechtliche Problem: Löschung während des laufenden Verfahrens

    Besonders problematisch wird es, wenn:

    Dann stellt sich die zentrale Frage:

    👉 Kann oder muss der Zivilprozess trotzdem fortgesetzt werden?


    Die Entscheidung des OGH (03.07.2025, 6 Ob 92/25k)

    Der OGH hat in seiner Entscheidung zwei klare Varianten festgelegt – abhängig vom Willen des Klägers.


    1️⃣ Kläger will das Verfahren fortsetzen

    👉 Wird eine beklagte Kapitalgesellschaft während des laufenden Prozesses gelöscht, bleibt der Kläger nicht schutzlos.

    Der OGH stellt klar:

    🔹 Wichtig:

    Das Gericht darf das Verfahren nicht einfach einstellen, sondern muss dem Wunsch des Klägers folgen.


    2️⃣ Kläger will das Verfahren NICHT fortsetzen

    Anders sieht es aus, wenn der Kläger keine Fortsetzung gegen die gelöschte Gesellschaft anstrebt.

    👉 In diesem Fall gilt laut OGH:

    🔹 Das bedeutet:


    Was bedeutet das für die Parteifähigkeit in der Praxis?

    Diese Entscheidung zeigt sehr deutlich:

    👉 Die Parteifähigkeit einer gelöschten Kapitalgesellschaft ist kein Automatismus, sondern hängt vom Verhalten des Klägers ab.

    Zusammengefasst:


    Warum ist diese Entscheidung so wichtig?

    👉 Sie verhindert, dass sich beklagte Kapitalgesellschaften durch Löschung der Haftung entziehen können.


    Fazit: Parteifähigkeit bleibt eine Frage der Prozessstrategie

    Die Parteifähigkeit im Zivilprozess endet zwar grundsätzlich mit der Löschung einer Kapitalgesellschaft –

    👉 doch das letzte Wort hat der Kläger.

    🔹 OGH, Entscheidung vom 03.07.2025, 6 Ob 92/25k

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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