Sie sind hier: » Home » Gesellschafterstreit, GmbH » Blog article: Treuepflicht der Gesellschafter einer GmbH

trend Auszeichnung TOP Anwalt GESELLSCHAFTSRECHT 2023
  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

    Tel. 01/513 85 20


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontaktieren Sie mich

  • Breitenfurter Straße 372B
    Stiege 5, 2. Stock, Büro 3
    1230 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at
  • Gesellschaftsrecht Datenbanken




  • « | Home | »

    Treuepflicht der Gesellschafter einer GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 20. Dezember 2025

    Die Treuepflicht spielt im Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Besonders bei einer GmbH stellt sich oft die Frage:

    👉 Müssen Gesellschafter immer die Interessen der Gesellschaft über ihre eigenen stellen?

    👉 Sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern bereits eine Treuepflichtverletzung?

    Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dazu in einer Entscheidung vom 30.04.2025 (6 Ob 146/24z) wichtige Klarstellungen getroffen.

    Was ist die Treuepflicht bei einer GmbH?

    Die Treuepflicht bedeutet grundsätzlich, dass Gesellschafter einer GmbH auf die Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter Rücksicht nehmen müssen.

    Sie sollen der Gesellschaft nicht schaden und sich fair und loyal verhalten.

    Wichtig ist aber:

    Die Treuepflicht ist keine Pflicht zur Selbstaufgabe.

    Müssen Gesellschafter immer die Interessen der GmbH über ihre eigenen stellen?

    Klare Antwort des OGH: Nein

    Der OGH stellt ausdrücklich fest:

    Die Treuepflicht gebietet es nicht, stets die Interessen der Gesellschaft über die eigenen zu stellen.

    Sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern eine Treuepflichtverletzung?

    Auch hier schafft der OGH Klarheit

    Der OGH hält fest:

    Bloße Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern über die günstigste Vorgehensweise können keine Treuepflichtverletzungen darstellen.

    Das heißt also:

    Quelle: OGH vom 30.04.2025, Geschäftszahl: 6 Ob 146/24z

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

    nach oben

    Mehr zum Thema:

    Themen: Gesellschafterstreit, GmbH | 0 Kommentare »

    Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Artikel: