Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat klargestellt, dass die GmbH & Co KG eine zulässige Gesellschaftsform für Ziviltechnikergesellschaften sein kann.
In seiner Entscheidung vom 30.11.2023 (Ra 2022/06/0311) stellt der VwGH fest, dass die gesetzlich geforderte Geschäftsführung durch eine natürliche Person auch dann erfüllt ist, wenn die Ziviltechnikgesellschaft als GmbH & Co KG organisiert ist. Entscheidend ist, dass die Komplementär-GmbH durch ihren menschlichen Geschäftsführer handelt. Diese mittelbare Vertretung reicht nach dem Ziviltechnikergesetz 2019 aus.
👉 Was bedeutet das in der Praxis?
Ziviltechniker:innen können – bei Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen – die GmbH & Co KG nutzen.
Quelle: VwGH 30.11.2023, Ra 2022/06/0311 = GES 2024, Heft 3
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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