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    Kaufpreis bei der Übertragung eines GmbH-Anteils

    von Dr. Lukas Fantur | 18. Dezember 2025

    Wann der Kaufpreis nicht im Abtretungsvertrag stehen muss

    Wer einen GmbH-Anteil kauft oder verkauft, geht oft davon aus, dass alle Vereinbarungen – insbesondere der Kaufpreis – zwingend im notariellen Abtretungsvertrag enthalten sein müssen. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt jedoch: Das ist nicht immer der Fall.


    Notarieller Abtretungsvertrag: Was ist verpflichtend?

    Die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils muss grundsätzlich in einem Notariatsakt erfolgen. Das bedeutet:

    Der Abtretungsvertrag selbst muss von einem Notar errichtet werden, sonst ist er ungültig.


    Kaufpreis muss nicht zwingend im Abtretungsvertrag stehen

    Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2025 (6 Ob 94/25d) klargestellt:

    Vereinbarungen, die nur in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Übertragung eines GmbH-Anteils stehen, unterliegen nicht der Notariatsaktspflicht.

    Das betrifft insbesondere:


    Was bedeutet „bloß wirtschaftlicher Zusammenhang“?

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liegt vor, wenn eine Vereinbarung zwar mit dem Anteilskauf zu tun hat, aber nicht Teil der eigentlichen rechtlichen Übertragung ist.

    Der OGH stellt klar:

    Deshalb darf der Kaufpreis:


    Gilt das auch für andere Leistungen?

    Ja. Laut OGH gilt diese Rechtsauffassung nicht nur für den Kaufpreis, sondern auch für:

    Auch diese müssen nicht zwingend im Notariatsakt geregelt werden, solange sie nicht selbst die Übertragung des GmbH-Anteils betreffen.


    Praktische Bedeutung für Käufer und Verkäufer

    Diese Entscheidung bringt mehr Flexibilität in der Praxis:

    Wichtig bleibt jedoch:
    👉 Die Übertragung des GmbH-Anteils selbst muss weiterhin notariell beurkundet werden.


    Fazit: Kaufpreis und Abtretungsvertrag trennen möglich

    Der OGH bestätigt:

    Entscheidend ist, dass diese Vereinbarungen nur wirtschaftlich, aber nicht rechtlich konstitutiv für die Übertragung sind.


    Quelle: OGH 03.07.2025, 6 Ob 94/25d

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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