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    Verfolgung von Ansprüchen einer GmbH gegen Gesellschafter durch Minderheitsgesellschafter (OLG Wien)

    von Dr. Lukas Fantur | 3. April 2024

    Das OLG Wien hat eine Entscheidung zur Anspruchsverfolgung gegen GmbH-Geschäftsführer veröffentlicht. Ich halte diese Entscheidung für verfehlt.

    Worum geht es grundsätzlich?

    In GmbHs kommt es bei Streit zwischen Gesellschaftern oft vor, dass Schadenersatzansprüche der GmbH bestehen – etwa:

    Das Problem:

    Diese Ansprüche werden häufig nicht eingeklagt, weil

    Welche Möglichkeiten hat ein Minderheitsgesellschafter?

    Bisher war die gängige Lösung:

    1. Der Minderheitsgesellschafter bringt das Thema in die Generalversammlung.

    2. Dort wird abgestimmt über

    Wird das von der Mehrheit abgelehnt, kann eine Gesellschafterminderheit (ab 10 %) selbst im Namen der GmbH klagen („Minderheitenklage“).

    Was sagt das OLG Wien?

    Das OLG Wien wirft folgende Frage auf:

    👉 Darf die Generalversammlung auch bei Ansprüchen gegen Gesellschafter

    Oder gilt das nur bei Ansprüchen gegen Geschäftsführer?

    Was ist die Lösung des OLG Wien?

    Das Oberlandesgericht Wien (2023) meint:

    Kurz gesagt:

    Der Weg über die GmbH selbst soll hier gar nicht offenstehen.

    Die Aussagen des OLG Wien knapp zusammengefasst:

    1. Für die Geltendmachung der Ersatzansprüche einer GmbH gegen die Gesellschafter kann für den Fall, dass die Geschäftsführer die GmbH wegen Befangenheit nicht vertreten können, kein (anderer) Prozessvertreter mit Gesellschafterbeschluss bestellt werden.
    2. In diesem Fall können Gesellschafter mit 10 %iger Beteiligung sofort mit actio pro socio vorgehen, selbst wenn
      • ein Beschlussantrag auf Bestellung eines Prozessvertreters gar nicht abgelehnt wurde oder
      • ein – nach Ansicht des OLG Wien jedoch unzulässiger – positiver Beschluss auf Bestellung eines Prozessvertreters durchaus gefasst wurde.

    Quelle: OLG Wien 22.09.2023, 33 R 77/23w = GES 2024, 85

    Warum halte ich diese Entscheidung für falsch?

    In meinem Beitrag „Ersatzansprüche der GmbH gegen Gesellschafter, Prozessvertreter und Minderheitenklage – Kritisches zu OLGWien 33 R 77/23. GES 2024, 65 kritisiere ich diese  Entscheidung und meine u. a.:

    Warum ist die OLG-Entscheidung für die Praxis problematisch?

    Kurz gesagt

    🧩 Das Thema: Wie kann eine GmbH Schadenersatzansprüche durchsetzen, wenn die Mehrheit blockiert?

    ⚠️ Das Problem: Das OLG Wien verengt diese Möglichkeiten stark.

    Die Kritik: Das widerspricht Gesetz, Systematik und der effektiven Durchsetzung von Gesellschaftsansprüchen.

    🕰️ Der Status: Rechtsunsicherheit – Klärung durch den OGH steht noch aus.

    Über mich – Ich helfe Ihnen bei Konflikten im Gesellschaftsrecht

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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