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    Behandlung von Sozialansprüchen in der Liquidation (hier: einer GesbR)

    von Dr. Lukas Fantur | 12. Januar 2026

    Zur  Geltendmachung und Abrechnung von Sozialansprüchen im Stadium der Liquidation einer GesbR erging eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

    Hier die Kernaussagen der OGH-Entscheidung:

    Phasen der Liquidation

    Das Stadium der Liquidation teilt sich in

    Geltendmachung von Ansprüchen während der Liquidation

    Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis und Sozialansprüche können nur noch geltend gemacht werden, wenn und soweit dies für die Liquidation erforderlich ist.

    Berücksichtigung in der Schlussabrechnung

    Im übrigen sind sie als Rechnungsposten in der Schlussabrechnung zu berücksichtigten, sodass sie nur im Wege einer Gesamtabrechnung geltend gemacht werden können.

    Ausgleich zwischen den Gesellschaftern

    Der Ausgleich zwischen den Gesellschaftern erfolgt entweder einvernehmlich oder ist im Prozessweg auszutragen.

    Beweislast bei Ablehnung der Forderung

    Der Gesellschafter, der die Forderung ablehnt, trägt die Beweislast, dass die Einziehung für den Abwicklungszweck nicht erforderlich ist.

    Quelle: OGH 20.12.2023, 6 Ob 96/23w = GES 2024, Heft 3

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    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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