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Behandlung von Sozialansprüchen in der Liquidation (hier: einer GesbR)
von Dr. Lukas Fantur | 12. Januar 2026
Zur Geltendmachung und Abrechnung von Sozialansprüchen im Stadium der Liquidation einer GesbR erging eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
Hier die Kernaussagen der OGH-Entscheidung:
Phasen der Liquidation
Das Stadium der Liquidation teilt sich in
- die Verwertungsphase und
- die Aufteilungsphase.
Geltendmachung von Ansprüchen während der Liquidation
Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis und Sozialansprüche können nur noch geltend gemacht werden, wenn und soweit dies für die Liquidation erforderlich ist.
Berücksichtigung in der Schlussabrechnung
Im übrigen sind sie als Rechnungsposten in der Schlussabrechnung zu berücksichtigten, sodass sie nur im Wege einer Gesamtabrechnung geltend gemacht werden können.
Ausgleich zwischen den Gesellschaftern
Der Ausgleich zwischen den Gesellschaftern erfolgt entweder einvernehmlich oder ist im Prozessweg auszutragen.
Beweislast bei Ablehnung der Forderung
Der Gesellschafter, der die Forderung ablehnt, trägt die Beweislast, dass die Einziehung für den Abwicklungszweck nicht erforderlich ist.
Quelle: OGH 20.12.2023, 6 Ob 96/23w = GES 2024, Heft 3
Über mich – Ich helfe Ihnen bei Konflikten im Gesellschaftsrecht
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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Themen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Liquidation | 0 Kommentare »

