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Geschäftsführerhaftung für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens
von Dr. Lukas Fantur | 27. Dezember 2025
In diesem Beitrag geht es um die Frage, wann ein Geschäftsführer persönlich für die Anlaufkosten eines Insolvenzverfahrens haftet – und wann nicht.
Das Oberlandesgericht Wien stellt dabei klar, worauf es entscheidend ankommt.
Wer wirklich Geschäftsführer ist, haftet
Für die Haftung des Geschäftsführers für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens ist die tatsächliche Stellung als organschaftlicher Vertreter maßgeblich.
Der bloße Anschein reicht nicht
Eine Rechtsscheinhaftung greift nicht.
Quelle: OLG Wien 19.09.2024, 6 R 234/24m = GES 2024, 368
Über mich – Ich helfe Ihnen bei Konflikten im Gesellschaftsrecht
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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Themen: Geschäftsführerhaftung, Insolvenz | 0 Kommentare »

