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Keine Rechtsmittellegitimation des Geschäftsführers bei Änderung seiner Vertretungsbefugnis im Firmenbuch
von Dr. Lukas Fantur | 3. Januar 2026
Ein Geschäftsführer kann nicht selbst Einspruch erheben, wenn im Firmenbuch seine Abberufung oder seine Vertretungsbefugnis geändert wird.
Das hat der OGH entschieden.
⚖️ Was bedeutet das konkret?
- Änderungen im Firmenbuch betreffen die Gesellschaft, nicht den Geschäftsführer persönlich
- Daher hat der Geschäftsführer kein eigenes Rechtsmittelrecht
- Er kann also nicht dagegen vorgehen, wenn seine Vertretungsbefugnis geändert oder er abberufen wird
✅ Die Aussage des OGH auf den Punkt gebracht:
Ein Geschäftsführer hat im Firmenbuchverfahren gegen die Änderung seiner Abberufung oder seiner Vertretungsbefugnis kein eigenes Rechtsmittelrecht.
Quelle: OGH 21.02.2024, 6 Ob 99/23m = GES 2024, 93 (mit Anmerkung von mir)
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Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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Themen: Firmenbuch, Geschäftsführer | 0 Kommentare »

