Stille Gesellschaft
Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH & Co KG gegenüber Kommanditisten & stillen Gesellschaftern persönlich?
von Dr. Lukas Fantur | 3. Januar 2026
Haftet der Geschäftsführer einer GmbH & Co KG persönlich gegenüber Kommanditisten oder stillen Gesellschaftern?
Geschäftsführerhaftung gegenüber Kommanditisten & stillen Gesellschaftern
Viele Anleger glauben, sie seien als Kommanditisten oder stille Gesellschafter einer GmbH & Co KG weitgehend schutzlos, wenn der Geschäftsführer Fehler macht.
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH vom 17.01.2024, 6 Ob 228/23g) zeigt jedoch:
👉 Unter bestimmten Voraussetzungen haftet der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH persönlich für Vermögensschäden.
Was das konkret bedeutet, für wen das wichtig ist und wann Sie Schadenersatz verlangen können, wird hier erklärt.
Weiterlesen »Schicksal der stillen Gesellschaft bei Tod des stillen Gesellschafters
von Dr. Lukas Fantur | 17. August 2017
Durch den Tod des stillen Gesellschafters wird die stille Gesellschaft nicht aufgelöst. Vielmehr geht das stille Gesellschaftsverhältnis zuerst auf den ruhenden Nachlass und mit der Einantwortung auf den bzw. die Erben über. Das hat der Oberste Gerichtshof klargestellt.
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