Einlagenrückgewähr – verdeckte Gewinnausschüttung
Nachfolgende Artikel »Einlagenrückgewähr bei GmbH & Co KG: Kritik an Rechtsprechung
von Dr. Lukas Fantur | 25. April 2009
Das bei der GmbH geltende Verbot der Einlagenrückgewähr ist nach der OGH-Entscheidung vom 29.5.2008 (2 Ob 225/07p) analog auf die GmbH & Co KG anzuwenden. Die Autoren Kalss, Eckert und Schörghuber von der WU Wien lehnen das ab.
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung an nahestehende Personen
von Dr. Lukas Fantur | 16. März 2009
Weiterlesen »Nichtige Abtretung von GmbH-Anteil | Verbot der Einlagenrückgewähr
von Dr. Lukas Fantur | 23. Februar 2009
Nichtiger Abtretungsvertrag, wenn Gegenleistung von GmbH stammt
Weiterlesen »Einlagenrückgewähr-Verbot: Gerichte müssen Verstöße von Amts wegen wahrnehmen
von Dr. Lukas Fantur | 19. November 2008
Einlagenrückgewähr: Gerichte müssen Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr von Amts wegen wahrnehmen.
Weiterlesen »Einlagenrückgewähr – Was ist das?
von Dr. Lukas Fantur | 9. Oktober 2008
Einlagenrückgewähr-Verbot: erfasste Gesellschaftsformen
Einlagenrückgewähr bei Kapitalgesellschaften ist im Aktiengesetz (§ § 52, 54) und im GmbH-Gesetz (§ 82) geregelt. Das Verbot der Einlagenrückgewähr erfasst
Weiterlesen »Einlagenrückgewähr (verdeckte Gewinnausschüttung) bei GmbH & Co KG
von Dr. Lukas Fantur | 16. August 2008
Das bei der GmbH geltende Verbot der Einlagenrückgewähr (steuerrechtlich: verdeckte Gewinnausschüttung) ist analog auf die GmbH & Co KG anzuwenden. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
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