« GmbH-Geschäftsanteil: Bedeutung der Eintragung des Gesellschafters im Firmenbuch | Home | Für Prospekthaftung erforderliche Kausalität »
Kann eine juristische Person faktischer Geschäftsführer sein?
von Dr. Lukas Fantur | 9. Januar 2026
In der Entscheidung 17 Ob 13/24x des Obersten Gerichtshofs ließ dieser offen,
- ob eine juristische Person selbst faktischer Geschäftsführer sein kann oder
- ob vielmehr in einem solchen Fall der jeweilige Organvertreter als faktischer Geschäftsführer anzusehen ist.
OGH lässt zentrale Frage unbeantwortet
Das Gericht hat diesen Punkt im konkreten Fall nicht entschieden, weil es für die Entscheidung letztlich nicht entscheidend war.
„Ob überhaupt – wie vom Kläger ohne weiteres unterstellt – eine juristische Person (die Erstbeklagte ist eine solche) faktischer Geschäftsführer sein kann oder vielmehr in einem solchen Fall deren Organvertreter als faktischer Geschäftsführer anzusehen ist, kann hier demnach offen bleiben…“
Dies bedeutet, dass der OGH in diesem Fall keine verbindliche Entscheidung zu dieser Frage getroffen hat, sondern sie – mangels Erforderlichkeit im konkreten Fall – ausgespart hat.
Quelle: OGH 18.12.2024, 17 Ob 13/24x = GES 2024, 420
Über mich – Ich helfe Ihnen bei Konflikten im Gesellschaftsrecht
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
Als Rechtsanwalt helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft. Kontakt
Themen: Allgemein | 0 Kommentare »

