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Geschäftsführerhaftung gegenüber Gesellschaftern bei Schadensverlagerung (hier: Schaden beim Kommanditisten einer GmbH & Co KG)
von Dr. Lukas Fantur | 28. Dezember 2025
Der Beitrag behandelt die Geschäftsführerhaftung bei einer GmbH & Co KG, wenn ein Schaden nicht bei der Gesellschaft selbst, sondern bei einem Gesellschafter eintritt.
Anlass ist eine Entscheidung des OGH zur Frage, wer in einem solchen Fall schadenersatzberechtigt ist und welche Verjährungsfrist gilt.
Grundsatz: Anspruch der Gesellschaft
Nach § 25 GmbHG hat grundsätzlich nur die unmittelbar geschädigte GmbH & Co KG Anspruch auf Schadenersatz gegen den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft.
Ausnahme: Schaden beim Kommanditisten
Tritt jedoch der Vermögensnachteil allein beim Kommanditisten ein (hier: wenn ihm aufgrund einer überhöhten Gewinnfeststellung zu hohe Einkommenssteuern vorgeschrieben wurden), ist der Kommanditist aktiv legitimiert.
Offene Frage: Verjährungsfrist
Ob in diesem Fall die drei- oder fünfjährige Verjährungsfrist anwendbar ist, bleibt offen.
Quelle: OGH 20.12.2023, 6 Ob 78/23y = GES 2024, Heft 3
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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