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    Geschäftsführerhaftung für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens

    von Dr. Lukas Fantur | 27. Dezember 2025

    In diesem Beitrag geht es um die Frage, wann ein Geschäftsführer persönlich für die Anlaufkosten eines Insolvenzverfahrens haftet – und wann nicht.

    Das Oberlandesgericht Wien stellt dabei klar, worauf es entscheidend ankommt. 

    Wer wirklich Geschäftsführer ist, haftet

    Für die Haftung des Geschäftsführers für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens ist die tatsächliche Stellung als organschaftlicher Vertreter maßgeblich.

    Der bloße Anschein reicht nicht

    Eine Rechtsscheinhaftung greift nicht.

    Quelle: OLG Wien 19.09.2024, 6 R 234/24m = GES 2024, 368

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    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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