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Für Prospekthaftung erforderliche Kausalität
von Dr. Lukas Fantur | 9. Januar 2026
Prospektfehler allein genügen nicht – warum Vertrauen über Haftung entscheidet
Für die Haftung des Prospektkontrollors ist entscheidend, ob und in welcher Weise das Vertrauen des Anlegers kausal für dessen Anlageentscheidung war. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
Die wesentlichen Aussagen des OGH:
Haftungsumfang des Prospektkontrollors
Der Prospektkontrollor haftet nicht für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospektes, sondern nur für dessen unrichtige oder unvollständige Kontrolle.
Maßgeblicher Zeitpunkt und Vertrauensgrundlage
Die für eine solche Haftung erforderliche Kausalität liegt vor, wenn das Vertrauen des Anlegers tatsächlich Grundlage seiner schadensauslösenden Disposition war. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der des Vertragsschlusses in Anschauung der Anlageentscheidung.
Bedeutung von Bestätigungsvermerken und Beraterkenntnis
Auch bei Bestätigungsvermerken muss das Vertrauen zwar nicht durch die Kenntnis des konkreten Vermerks geschaffen werden, sondern es ist auch denkbar, dass die auf die Anlagenentscheidung positiv einwirkende Beratung von erteilten Vermerken beeinflusst war, jedoch nur wenn statt des Anlegers der Berater diese gekannt oder sonst von deren Erteilung erfahren hat.
Quelle: OGH 05.12.2024, 8 Ob 130/24m = GES 2024, 414
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