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  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

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    Wenn Geschäftsführer widersprüchlich handeln: Wer hat das letzte Wort?

    von Dr. Lukas Fantur | 26. Dezember 2025

    Viele Unternehmen haben mehrere Geschäftsführer. Oft dürfen diese allein für die Gesellschaft handeln. Doch was passiert, wenn zwei Geschäftsführer unterschiedliche – oder sogar gegensätzliche – Entscheidungen treffen?

    Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Wien bringt hier wichtige Klarheit. Ich erkläre Ihnen, was das für Unternehmen, Geschäftsführer und Vertragspartner bedeutet.

    Einzelvertretungsbefugnis – was heißt das überhaupt?

    Ist ein Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, darf er die Gesellschaft allein und ohne Zustimmung der anderen Geschäftsführer vertreten. Das betrifft zum Beispiel:

    Problematisch wird es, wenn mehrere Geschäftsführer diese Befugnis haben – und nicht an einem Strang ziehen.

    Was gilt bei widersprüchlichen Entscheidungen?

    Das OLG Wien hat klargestellt, dass es vor allem auf den Zeitpunkt ankommt.

    1. Gleichzeitige Erklärungen

    Geben zwei Geschäftsführer gleichzeitig widersprüchliche Erklärungen ab, gilt:

    2. Entscheidungen nacheinander

    Handeln die Geschäftsführer nicht gleichzeitig, sondern zeitlich versetzt, dann gilt:

    Ein später handelnder Geschäftsführer kann diese Entscheidung nicht rückwirkend aufheben.

    3. Kann eine falsche Entscheidung später korrigiert werden?

    Ja – aber nur für die Zukunft.

    Eine bereits wirksame Handlung kann nicht rückgängig gemacht werden. Möglich sind nur neue Schritte, etwa:

    Rückwirkend geht das nicht. Das sorgt für Rechtssicherheit – vor allem für Vertragspartner.

    Gilt das auch vor Gericht?

    Ja. Das Gericht hat ausdrücklich festgehalten:

    Diese Regeln gelten auch für Prozesshandlungen.

    Das betrifft z. B.:

    Die Ausagen des OLG Wien konkret zusammengefasst:

    Bei widersprechenden Erklärungen mehrerer einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer gilt folgendes:

    Quelle: OLG Wien 20.11.2024, 6 R 263/24a = GES 2024, 424

    Über mich – Ich helfe Ihnen bei Konflikten im Gesellschaftsrecht

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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